Tarife für Dienstleistungen

Kredit 01
Buchhaltung 02
Traktor 01
Buchhaltung 01

Entschädigungsansätze für Dienstleistungen exkl. MWST

Gültig ab 01.03.2020

Die Entschädigung stützt sich im Wesentlichen auf das Gebührengesetz vom 14. September 1993 und die Gebührentarife und Kostenverordnung für die Staatsverwaltung vom 28. Mai 1982.

Zustellung von Kreditvorlagen, Tragbarkeitsberechnungen usw. an Bankinstitute, exkl. MWST

Ansatz in ‰ des neu benötigten Bankkredites:

2.70 ‰

Minimalansatz

Fr. 100.00

Maximalansatz

Fr. 400.00

Festlegung des vorläufigen Ertragswertes, exkl. MWST

Pauschal  Fr. 200.00

Bearbeitung der Gesuche Kant. Gebirgshilfefonds, exkl. MWST 

Pauschal  Fr. 200.00

Gesuchseinreichung bei gemeinnützigen Institutionen und SFWE Stiftung, exkl. MWST

Ein Gesuch (pauschal)

Fr. 200.00

Zwei Gesuche (pauschal)

Fr. 250.00

Drei und mehr Gesuche (pauschal)

Fr. 300.00

Verbürgung von Agrarkrediten durch die BST und Ausarbeitung  von Bürgschaftsverträgen, exkl. MWST

Pauschal Fr. 200.00

Zustimmung zur Handänderung, MWST-Frei

Spruchgebühr (Spruch- und Schreibgebühr)

Fr. 246.00

Entschädigung für Übernahme des Zahlungsverkehrs bei Baukrediten, exkl. MWST

Pauschal je Baukredit und Jahr:    Fr. 250.00

Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils im Januar für alle laufenden Baukredite unter Beilage eines Kontoauszuges für das abgelaufene Jahr.

Kundenbuchhaltung, exkl. MWST

Die Entschädigung erfolgt nach Aufwand.

Die Stundenansätze betragen

Treuhänder

Fr. 110.00

Sekretariat

Fr. 70.00

Weitere Dienstleistungen, exkl. MWST

(Hofübernahme und Beratungen, die über Vollzugsberatung hinausgehen und weitere Tätigkeiten)

Die Rechnungsstellung erfolgt nach Aufwand. Es werden folgende
Stundenansätze berechnet:

Experte

Fr. 110.00

Sekretariat

Fr. 70.00