Forstliche Investitionskredite

Kredit 01
Buchhaltung 02
Traktor 01
Buchhaltung 01

Mit den forstlichen Investitionskrediten steht dem Bund und den Kantonen ein Instrument zur mittel- bis langfristigen Verbesserung der Waldwirtschaft zur Verfügung. Die Darlehen sind in der Regel unverzinslich und befristet. Forstliche Investitionskredite werden beispielsweise für die Anschaffung von Forstmaschinen oder zur Finanzierung des betrieblichen Unterhalts, bzw. der Sanierung von Waldstrassen gewährt.

Antragstellung und Ablauf

Gesuchsunterlagen sind auf der Webseite der Dienststellen Landwirtschaft und Wald (lawa) aufgeschaltet. Download Dokumente und Formulare 

Die Dienststelle lawa prüft die Gesuchsunterlagen und stellt bei positivem Entscheid einen Antrag über die Kredithöhe an die Landwirtschaftliche Kreditkasse des Kantons Luzern.

Investitionen dürfen erst nach rechtsgültiger Gewährung des forstlichen Investitionskredites getätigt werden.