Darlehen Wohnbauförderung

Kredit 01
Buchhaltung 02
Traktor 01
Buchhaltung 01

Gestützt auf das Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz des Bundes (WEG) können in der Landwirtschaft zur Finanzierung von Wohnbauten (Umbau und Neubau von Wohnhäusern) zinsgünstige Kredite gewährt werden, und zwar in Kombination mit Agrarkrediten.

Grundlagen

  • Bundesgesetz über die Wohnbau- und Eigentumsförderung (WEG)
  • Verordnung zum Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz
  • Verschiedene Verordnungen des EVD
  • Reglement über den „Fonds de roulement“

Zielsetzung

Förderung des Wohnungsbaues, Verbilligung der Wohnkosten und Erleichterung des Erwerbes von Wohnungs- und Hauseigentum in strukturschwachen Regionen.

Geldgeber

Bund

Voraussetzungen für Darlehensgewährung

  • Einkommens- und Vermögensgrenzen gemäss WEG werden nicht überschritten

Bundessteuerpflichtiges Einkommen

Fr. 50’000.00
+  Fr. 2’500.00 je Kind

Reinvermögen

Fr. 144’000.00
+  Fr. 16‘900.00 je Kind

  • Projekt erfüllt bauliche Minimalanforderungen gemäss WEG (z. B. Isolation, Zimmergrösse usw.)
  • Alter des zu erneuernden Objektes beträgt mindestens 20 Jahre
  • Die Baukosten pro Wohnung betragen mindestens Fr. 50’000.00

WEG-Darlehen können zur Finanzierung von Um- und Neubauten von Betriebsleiter- und Betagtenwohnungen sowie deren Kauf eingesetzt werden. Es werden nur selbstgenutzte Wohnungen unterstützt.

Darlehenshöhe

  • Maximal Fr. 60’000.00 für eine Wohnung
  • Maximal Fr. 120’000.00 für zwei Wohnungen
  • Maximal Fr. 180’000.00 für drei Wohnungen

Bedingungen und Auflagen

  • Die Darlehen sind mit 1.0 % zu verzinsen und je nach finanzieller Möglichkeit innert längstens 20 Jahren zu tilgen
  • Grundpfändliche Sicherstellung ist obligatorisch
  • Unterhaltspflicht
  • Vorzeitige Rückzahlung bei Zweckentfremdung innert 20 Jahren (Grundbuchanmerkung obligarotisch)

Gesuchsunterlagen können bei der Landw. Kreditkasse des Kantons Luzern, Centralstrasse 33, 6210 Sursee, bezogen werden. Die Gesuche sind an die Landw. Kreditkasse einzureichen. Diese bearbeitet die eingehenden Gesuche und leitet sie mit einem entsprechenden Antrag an die Schweiz. Stiftung zur Förderung von Wohneigentum, Obere Steingrubenstrasse 55, Postfach, 4503 Solothurn, weiter. Darlehenszusicherung, Grundpfand-Bestellung, Auszahlung des Darlehens und Inkasso der Zinsen und Rückzahlungen erfolgen durch die Stiftung.