Hilfsfonds der Landw. Kreditkasse des Kantons Luzern für bedrängte Bauernfamilien
Mit Vorstandsbeschluss vom 06.11.1992 wurde ein Hilfsfonds für bedrängte Bauernfamilien errichtet.
Zweck
Der Fonds stellt Geldmittel zur Verfügung, um bedrängte, hilfewürdige und unverschuldet in Not geratene im Kanton Luzern ansässige Bauernfamilien zu unterstützen.
Zuständigkeit
Verwaltung und Führung der Fondsgeschäfte obliegen dem Vorstand und der Geschäftsstelle der LKL.
Beschaffung der Geldmittel
Der Fonds wird geäufnet durch:
- freiwillige Spenden von natürlichen und juristischen Personen
- Vergabungen und Schenkungen
- Zinserträgnisse
Zuwendungen können gemäss Regierungsratsentscheid vom 15.12.1992 bis zur Höhe von maximal 30 % des Reineinkommens in Abzug gebracht werden.
Beitragsvoraussetzungen
Einkommens- und Vermögensgrenzen analog Wohn- und Eigentumsförderung müssen eingehalten werden.
Beitragsgesuche
Beitragsgesuche können bei der LKL bezogen.
Gewährung von Beiträgen
Beiträge werden von der Geschäftsstelle dem Kassenvorstand der LKL beantragt. Es besteht kein Rekurs oder Beschwerderecht.