Darlehen Wohnbauförderung
Gestützt auf das Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz des Bundes (WEG) können in der Landwirtschaft zur Finanzierung von Wohnbauten (Umbau und Neubau von Wohnhäusern) zinsgünstige Kredite gewährt werden, und zwar in Kombination mit Agrarkrediten.
Detailliertere Informationen finden sie hier.
Gesuchsunterlagen können bei der Landw. Kreditkasse des Kantons Luzern, Centralstrasse 33, 6210 Sursee, bezogen werden. Die Gesuche sind an die Landw. Kreditkasse einzureichen. Diese bearbeitet die eingehenden Gesuche und leitet sie mit einem entsprechenden Antrag an die Schweiz. Stiftung zur Förderung von Wohneigentum, Obere Steingrubenstrasse 55, Postfach, 4503 Solothurn, weiter. Darlehenszusicherung, Grundpfand-Bestellung, Auszahlung des Darlehens und Inkasso der Zinsen und Rückzahlungen erfolgen durch die Stiftung.